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Hygienemaßnahmen


Die 2. COVID-19 -Basismaßnahmenverordnung, welche u.a. eine FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen vorsieht, ist mit 30.04.2023 ausgelaufen. Somit besteht ab 01.05.2023 in unserer Ordination keine gesetzliche Maskenpflicht mehr.

 

Wir würden es dennoch sehr begrüßen, wenn PatientInnen mit Infektionskrankheiten zum Schutz der Anderen während des Aufenthalts in unserer Ordination eine Maske tragen.

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